Webhosting AGB´s

§ 1 Allgemeines

1. Der Kunde darf mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck seiner Internet-Seiten und sonstiger auf dem Server abgelegten Daten nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtung verspricht der Kunde unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe von 100 EUR. Der Kunde hat sich bei der Nutzung des Servers an das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland zu halten, er ist allein für seinen Server und die darauf abgelegten Inhalte verantwortlich und haftbar.

2. Der Kunde wird über notwendige planmäßige Wartungsarbeiten 48h im Voraus informiert, diese finden nach Möglichkeit außerhalb der gängigen Betriebszeiten statt.

3. Bei Verhinderung durch höhere Gewalt ist RankNet nicht zur Leistungserbringung verpflichtet.

4. Bei Zahlungsverzug um mehr als 60 Tage ist RankNet berechtigt die Server abzuschalten und Schadensersatz in Höhe von 90% der Kosten bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin in Rechnung zu stellen.

5. Alle in diesem Vertrag genannten Gebühren verstehen sich zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer (derzeit 19%). Geschäftskunden im europäischen Ausland erhalten bei Angabe ihrer Umsatzsteuer-ID-Nummer Rechnung ohne Umsatzsteuer.

6. Bei Preiserhöhungen durch den Lieferanten, insbesondere im Bereich Stromkosten, ist RankNet berechtigt, die monatliche Kosten anzupassen. Der Kunde muß über solche Änderungen mindestens 4 Wochen im voraus informiert werden und kann Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt der Preiserhöhung in Anspruch nehmen.

§ 2 Haftung

1. RankNet haftet nur mit Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (einschließlich außervertraglicher Haftung), wenn der Schaden durch RankNet grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde, auf der Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht bzw. Kardinalpflicht oder dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruht. Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher vertraglicher Hauptpflichten bzw. Kardinalpflichten, ist die Haftung von RankNet der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt und auf den monatlichen Auftragswert begrenzt.

2. Die Haftung von RankNet für Vermögensschäden bei
Telekommunikationsdienstleistungen ist in allen Fällen gemäß § 7 Abs. 2 Telekommunikations-Kundenschutzverordnung beschränkt. RankNet haftet nicht für Vermögensschäden, die in den ersten 48 Stunden einer Unterbrechung oder schwerwiegenden Störung der Netzverbindung entsteht.

3. Darüber hinaus ist die Haftung von RankNet für Schäden auf die Gewährung von Gutschriften in Höhe von maximal einem Monatsengelt je Schadensereignis beschränkt. Diese Gutschriften stellen die einzige Entschädigung für den Kunden und die einzige Form des Schadensersatzes durch RankNet dar.

4. RankNet haftet nicht für Mangelfolgeschäden, indirekte oder spezielle Schäden (einschließlich von Schäden für entgangenen Gewinn, entgangenen Umsatz oder entgangenen Einsparungen) unabhängig davon, ob sie dem Kunden aufgrund von vorsätzlichen oder fahrlässigen Handlungen oder Unterlassungen der Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen von RankNet entstehen, oder ob RankNet über die Möglichkeit oder Wahrscheinlichkeit der Verursachung solcher Schäden informiert war.

5. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

6. Unbeschadet der vorstehenden Regelung bleibt RankNet zur Nachbesserung berechtigt und verpflichtet.

7. Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, RankNet und Dritten durch die mißbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung von den von RankNet bereitgestellten Diensten oder dadurch entstehen, daß der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt. Soweit RankNet durch Dritte wegen rechtswidriger Handlungen des Kunden – insbesondere im Bereich des Datenschutz-, Urheber- und Wettbewerbsrechts – in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Kunde, RankNet von allen denkbaren Ansprüchen freizustellen und die durch die Inanspruchnahme oder Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes entstandenen Kosten zu tragen.

§3 Verfügbarkeit

Für die in diesem Vertrag bereitgestellte Netzwerk-Anbindung und Stromversorgung werden folgende Verfügbarkeiten garantiert: 97 % Eine Störung gilt als eingegangen, wenn der Fehler durch den Kunden schriftlich gemeldet wurde und eine Fehlerbeschreibung per eMail beim Support eingegangen ist. Der Kunde erhält hierbei automatisch intern eine Bearbeitungsnummer, die den Eingang der Meldung beim Support der RankNet bestätigt.

Die Verfügbarket in Prozent wird wie folgt errechnet:
% Verfügbarkeit = ( [G] – [A] ) / [G] * 100
G := Gesamtstunden des Jahres
A := Gesamtzahl Std. Ausfallzeit

Die Verfügbarkeit der IP-Anbindung wird über das ICMP-Protokoll von einem entfernten Standort durch die RankNet mittels Standard-Tools gemessen. Hierbei wird alle 5 Minuten mittels ICMP die Verfügbarkeit des entspr. Servers überprüft. Gleichzeitig muß eine Mindestbandbreite von 5 Megabyte pro Sekunde für Datenübertragung innerhalb des gleichen Netzes (z. B. innerhalb des Level(3) Netzwerks bei Nutzung eines Level(3) Uplinks) gewährleistet werden. Der Kunde darf auf eigene Kosten einen unabhängigen Dienstleister beauftragen vergleichbare Messungen durchzuführen.
Bei Unterschreiten der Verfügbarkeit steht dem Kunden je Promille Unterschreitung eine Gutschrift in Höhe von 1 % der monatlichen Gebühr der entsprechenden Dienstleistung zu. Die maximale Gutschrift ist auf 1 Monatsgebühr pro Monat beschränkt.
RankNet bemüht sich möglichst hohe Verfügbarkeit der Infrastruktur zu gewährleisten. Gewährung von Gutschriften, Schadensersatz und Pönalen sind ausgeschlossen, wenn der Schaden einem Dienstleister oder Zulieferer der RankNet gemeldet wurde und RankNet auf die Schadensbehebung durch den Dienstleister oder Zulieferer wartet.

§4 Schlußbestimmungen

Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend. Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt ausschließlich deutsches Recht. Im vollkaufmänischen Rechtsverkehr gilt als Gerichtsstand München als vereinbart.